Im Jahr 2016 hat die Europäische Kommission einen zweiten Vorschlag für ein „Internationales Beschaffungsinstrument“ (IPI) vorgelegt, zu dem sich der EU-Ministerrat im Mai 2021 endgültig positioniert hat. Das IPI verfolgt das unterstützenswerte Ziel weltweit offener Beschaffungsmärkte und stärkt gleichzeitig das Prinzip des ausgewogenen gegenseitigen Marktzugangs, das im Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO) verankert ist. Seit dem „COVEC-Fall“ in Polen im Jahr 2010 dringt die BAUINDUSTRIE auf eine Verankerung des Reziprozitätsprinzip im EU-Recht.
Nachdem der Ministerrat sich nun auf seine Verhandlungstext geeinigt hat, muss nunmehr das Europäische Parlament seine Position festlegen. Die Aushandlung des finalen Textes im sogenannten Trilog ist für den Herbst vorgesehen. Im Rahmen des Digitalen Tags der Bauindustrie 2021 sprachen wir mit den beiden einflussreichen Europaabgeordneten Daniel Caspary (EVP) und Reinhard Bütikofer (Grüne/EFA). Insbesondere wurde die Frage diskutiert, ob und wie verhindert werden kann, dass das Instrument mit Schlupflöchern versehen wird, welche dessen Wirksamkeit unterminieren würden.
Das Video finden Sie hier: Chinesische Baufirmen im EU-Baumarkt