Gewerbesteuer

Recht

Mietausgaben sind keine Einnahmen!

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie unterstützt ein von Mitgliedern des Arbeitskreis Steuern geführtes Musterverfahren vor dem Finanzgericht München gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen. Bei Ertragsteuern dient grundsätzlich der Gewinn eines Unternehmens als steuerliche Bemessungsgrundlage; der Staat partizipiert über die Steuer am unternehmerischen Erfolg. Bei der Gewerbesteuer besteht die Besonderheit, dass dem Gewinn 20 % der Miet- und Pachtaufwendungen (zum Beispiel für Baumaschinen) hinzugerechnet werden, obwohl solche Aufwendungen grundsätzlich den Gewinn mindern. Dies benachteiligt zum einen Bauunternehmen, die keine eigenen Baumaschinen verwenden, weil das Prinzip der Ertragssteuer unterlaufen wird und zum anderen führt der Hinzurechnungsmechanismus bei der Abgrenzung zu Herstellungskosten zu zufälligen Ergebnissen bei der Steuerermittlung. Auf Anraten des Arbeitskreises Steuern wurde hiergegen ein Musterverfahren angestrebt, welches diese Rechtsfrage bis zum höchsten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof, tragen soll.