Kostensteigerungen im Entsorgungsbereich

Nachhaltigkeit

Mi­ne­ra­li­sche Bau­ab­fäl­le stel­len den grö­ß­ten Ab­fall­strom in Deutsch­land dar.

Kostensteigerungen im Entsorgungsbereich mineralischer Bauabfälle entgegenwirken - neue Wege denken - Bauabfallverwertungsgesetz wäre sinnvoll

Mineralische Bauabfälle stellen mit durchschnittlich rund 207 Mio. t pro Jahr den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Aufgrund fehlender bundeseinheitlicher abfallrechtlicher Vorgaben haben es die am Bau Beteiligten oftmals mit einer Vielzahl unterschiedlicher und leider zum Teil auch widersprüchlicher Regelungen zu tun. Auch sind die Besonderheiten von Bauprozessen, Bauverfahren und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der am Bau Beteiligten bei der Umsetzung der Anforderungen nicht ausgewogen berücksichtigt. Dazu kommt der Vollzug, der sich oft von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.

Das Ziel des Bundesumweltministeriums, im Rahmen aktueller Gesetzesvorhaben für mineralischen Bauschutt ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Gesamtkonzept zwischen Grundwasserschutz, dem ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen, der Harmonisierung mit der Deponieverordnung und der Bundesbodenschutzverordnung, ergänzt durch Maßnahmen zur Förderung der Getrennthaltung und des selektiven Rückbaus, zu schaffen, hat die BAUINDUSTRIE immer unterstützt. Jedoch sehen wir das Ziel des Gesetzgebers, im Rahmen der sog. Mantelverordnung einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz des Einsatzes von Recycling-Baustoffen und somit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes zu leisten, noch in weiter Ferne. Denn: Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz beginnen in der Planungsphase und brauchen angemessene Rahmenbedingungen!

Bauherren und Bauunternehmen haben mit einem zunehmenden Aufwand für das Abfallmanagement, größeren Transportentfernungen und gestiegenen Deponiegebühren zu kämpfen. Betrug der Anteil des Entsorgungsaufwand 2009 noch 10 % der Bauleistung, so hatte er sich 2014 auf bereits 20 % verdoppelt (das Ergebnis der zugrundeliegenden Umfrage von HDB und ZDB aus dem Jahr 2015 finden Sie unter "Links und Dokumente").

Damit haben sich die Entsorgungskosten zum Baukostentreiber entwickelt. Aufgrund unausgewogener Rahmenbedingungen für das Recycling und die Verwertung von mineralischen Bauabfällen einerseits und schwindender Deponiekapazitäten andererseits wird sich der Kostenanstieg auch im Falle der Verabschiedung der sog. Mantelverordnung fortsetzen.

Nach Auffassung der BAUINDUSTRIE müsste diesem Trend durch folgende Rahmenbedingungen entgegengewirkt werden:

  • Schaffung eines konsistenten und durchgängigen Regelwerkes für mineralische Bau- und Abbruchabfälle sowie Bodenaushub im Rahmen eines Bauabfallverwertungsgesetzes.

  • Sicherstellung harmonisierter Bewertungs- und Beurteilungsgrundlagen für den Anfall, die Herstellung, die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle im Rahmen eines Bauabfallverwertungsgesetzes.

  • Klare und widerspruchsfreie Zuweisung der abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten in allen Phasen des Projektgeschehens (von der Planung über die Bauausführung bis hin zur Verwertung oder Beseitigung).

  • Eine sowohl dem Umwelt- als auch dem Ressourcenschutz gerecht werdende Lösung für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe und Bodenmaterial.

Eine grundlegende Neukonzeption des Regelwerkes für mineralische Bau- und Abbruchabfälle ist daher aus Sicht der BAUINDUSTRIE notwendig. Die BAUINDUSTRIE fordert ein konsistentes, rechtssicheres und vollziehbares Regelwerk für den tatsächlich größten Abfallstrom: Ein Bauabfallverwertungsgesetz für mineralische Bau- und Abbruchabfälle sowie Böden!