Initiative Nachhaltige Infrastruktur Deutschland
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung nennt es deutlich: Klimaschutz, Digitalisierung und Infrastruktur sind die großen Themen für eine gute Zukunft. Kommunen und Privatwirtschaft stehen bereit, das Programm mit der „Initiative nachhaltige Infrastruktur Deutschland“ (INID) zu unterstützen.
Der Staat kann die Investitionen zur nachhaltigen Modernisierung unseres Landes nicht allein finanzieren und organisieren. Die INID-Partner begrüßen daher, dass in dem Koalitionsvertrag privatem Engagement eine wichtige Rolle zugebilligt wird und Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigt und vereinfacht werden sollen. Die neue Bundesregierung setzt ausdrücklich auch auf die Realisierung einzelner Projekte über öffentlich-private Partnerschaften. Wichtig ist zudem, beim Ausbau der Infrastruktur auch die besonderen Anforderungen der Städte und Gemeinden in den Blick zu nehmen.
Getragen wird die Initiative vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem World Wide Fund for Nature (WWF) sowie unterstützt vom Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.
Das „Impulspapier: Initiative Nachhaltige Infrastruktur Deutschland“ finden Sie bitte unten.
Versicherungswirtschaft und BAUINDUSTRIE nehmen Stellung zur privaten Infrastrukturfinanzierung
In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) dafür aus, die Möglichkeiten zur Einbindung privaten Kapitals und Know-how zum Abbau des öffentlichen Investitionsstaus besser auszuschöpfen. Deshalb sollte künftig vor jedem Bauvorhaben eine verpflichtende, objektive Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Dadurch wird nicht nur die wirtschaftlichste Umsetzungsform für die öffentliche Hand identifiziert, sondern auch die Voraussetzung geschaffen, Modelle unter Beteiligung privater Investoren fair mit einer Umsetzung in öffentlicher Eigenregie zu vergleichen.
GDV und HDB begrüßen zudem viele von der Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland (sog. Fratzscher-Kommission) vorgeschlagene Anregungen. Dazu zählen z.B. durch eine Vereinheitlichung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Standardisierung eine Vergleichbarkeit zu erreichen, um die Qualität der Projektvorbereitung öffentlicher Projekte zu verbessern, die stärkere Einbindung von privatem Kapital und Know-how oder weitere Standardisierungen alternativer Beschaffungsvarianten wie Öffentlich-Private Partnerschaften. Befürwortet wird auch die Schaffung eines „Finanzierungskreislaufs Straße“, in dem im Rahmen der Autobahngesellschaft die Mauteinnahmen – ergänzt durch Haushaltsmittel – zweckgebunden dafür eingesetzt werden, den bedarfsgerechten Ausbau, die Erhaltung und den Betrieb der Bundesfernstraßen sicherzustellen.
Fratzscher-Kommission
Der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel hat am 28. August 2014 eine externe Expertenkommission zum Thema „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ (Fratzscher-Kommission) eingesetzt. Die Kommission stand unter Leitung des Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Prof. Marcel Fratzscher. Aufgabe der Kommission war die Entwicklung einer Strategie, wie der relativ schwachen Investitionsentwicklung in Deutschland entgegengewirkt werden kann. Für Bundesminister Gabriel war klar, dass Deutschland eine höhere Investitionsdynamik brauche – und zwar nicht nur im privaten Unternehmenssektor, sondern auch im Bereich der öffentlichen Infrastruktur.
Am 21. April 2015 hat die sog. Fratzscher-Kommission ihren Abschlussbericht im Rahmen eines BMWi-Investitionskongresses in Berlin vorgestellt und an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel übergeben.
In ihrer Bestandsaufnahme zur Lage der privaten und öffentlichen Investitionen in Deutschland hat die Expertenkommission eine jährliche Investitionslücke von 90 bis 100 Mrd. Euro in Deutschland festgestellt. Um diese Investitionslücke zu schließen, hat die Kommission in einem 10-Punkte-Plan die folgenden Handlungsempfehlungen entwickelt:
- Stärkere Selbstbindung des Staates zugunsten von Investitionen mindestens in Höhe der Abschreibungen. Primäre Verwendung der Haushaltsüberschüsse für Investitionen.
- Nationaler Investitionspakt für Kommunen (NIK): 15 Mrd. Euro für drei Jahre.
- Stärkung der Handlungsfähigkeit strukturschwacher Kommunen. Schaffung einer von Bund und Ländern getragenen „Infrastrukturgesellschaft für Kommunen“ (IfK), Aufgabe: Beratung. Prüfung von „Öffentlichen Kooperationen“ (ÖfK).
- Mobilisierung zusätzlicher privater Finanzierung. Prüfung von „Öffentlichen Infrastrukturfonds“. Prüfung von „Bürgerfonds“/Förderung der Anlagen durch Vermögensbildungsgesetz (Arbeitnehmersparzulage).
- Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen: Bau, Instandhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen „aus einer Hand“ nach dem Lebenszyklusansatz. Finanzierung überwiegend oder ausschließlich aus Nutzungsentgelten, ohne Mehrbelastung der PKW-Nutzerinnen und –Nutzer. Eigene Kreditaufnahmekapazität ohne staatliche Garantie, um eine klare Abgrenzung zum Staatssektor zu gewährleisten. Wahrung der öffentlichen Kontrolle, insbesondere keine „Privatisierung“ der Bundesfernstraßen in jeglicher Form.
- Bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen: Aus- und Weiterbildung, etc.
- Aktivere Innovationspolitik: Steuerliche FuE-Förderung, Erleichterung von Unternehmensgründungen, etc.
- Digitale Infrastruktur: Investitionen in Breitbandnetze.
- Energie: Investitionen in Netze, Erzeugung, etc. (31 bis 38 Mrd. Euro jährlich)
- Europa: dauerhafte Einrichtung des Juncker-Plans/Europäischer Investitionsplan.