Neuigkeiten zur Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR)

Internationales Bauen und Europa

Am 2. Oktober 2024 kündigte die EU-Kommission an die Umsetzung der EU-Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen diesem Vorschlag der EU-Kommission jedoch noch zustimmen. Unternehmen erhalten so ein Jahr mehr Zeit sich auf die Verordnung vorzubereiten.

Außerdem hat die Europäische Kommission am 2. Oktober lang erwartete Dokumente zur Klarstellung des Rechtrahmens der EUDR veröffentlicht. Darunter fallen zusätzliche Leitlinien für eine wirksame und pragmatische Umsetzung. Der Leitfaden ist in 11 Kapitel unterteilt, die ein breites Spektrum an Themen abdecken, wie z. B. Anforderungen an die Legalität, den zeitlichen Rahmen der Anwendung, die landwirtschaftliche Verwendung und Klarstellungen zum Produktumfang. Darüber hinaus enthält die neueste FAQ, die ebenfalls heute veröffentlicht wurde, über 40 neue zusätzliche Antworten auf Fragen, die von verschiedenen Interessengruppen aus der ganzen Welt gestellt wurden.

Des Weiteren veröffentlichte die EU-Kommission die Grundsätze der Methodik, die sie beim EUDR-Benchmarking anwenden wird, um die Länder als Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko einzustufen. Ferner kündigte die EU-Kommission an, das Informationssystem, in dem Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen einreichen werden, ab Dezember vollständig in Betrieb zu bringen. Marktteilnehmer und Händler können sich registrieren und ihre Sorgfaltserklärungen einreichen, noch bevor die Verordnung in Kraft tritt.