Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)

Wohnungsbau/ Hochbau
Infrastruktur/ Tiefbau

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) beschreiben eine langfristig angelegte Kooperation zwischen öffentlicher Hand (Auftraggeber) und privatem Partner (Auftragnehmer).

Bei ÖPP werden alle Projektphasen eines öffentlichen Infrastrukturprojekts, d.h. Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung (ggf. auch Finanzierung) auf einen privaten Partner übertragen - inkl. der dazugehörigen Risiken. Der private Partner ist somit für den gesamten Lebenszyklus eines Projekts verantwortlich.

Dieser sog. Lebenszyklusansatz ermöglicht eine optimale Abstimmung der einzelnen Projekthasen untereinander, die Berücksichtigung von Betriebs- und Instandhaltungsaspekten (Kosten, Energieeffizienz, etc.) bereits während der Planung und gibt Anreiz für eine termin- und kostensichere Realisierung. Der private Partner übernimmt bei ÖPP eine Lebenszyklusverantwortung, die weit über die im konventionellen Bau übliche Gewährleistung hinausgeht. 

Die Anforderungen an das Projekt werden vom öffentlichen Auftraggeber ebenso vorgegeben, wie die Qualität der Leistungen. Für die Leistungskontrolle werden ihm weitreichende Kontroll- und Steuerungsmechanismen (z.B. Bonus-Malus-System) an die Hand gelegt, bis hin zur Einbehaltung von Zahlungen. Das Eigentum an dem Projekt liegt auf Seiten der öffentlichen Hand, es findet also keine Privatisierung von Infrastruktur statt.

Die öffentliche Hand behält zudem die uneingeschränkte Verantwortung für Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge, bspw. für den Lehrauftrag im Bildungsbereich, die Sicherungsverwahrung im Bereich der Justizvollzugsanstalten oder für die medizinische Versorgung im Gesundheitsbereich. Der private Partner übernimmt, wie auch bei konventionellen Projekten, "lediglich" infrastrukturbezogene Leistungen. 

Wo kommen ÖPP zum Einsatz?

Im Infrastrukturbereich kommen ÖPP sowohl im öffentlichen Hoch- als auch Verkehrswegebau vor. 

Im öffentlichen Hochbau werden vor allem Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten) und Verwaltungsgebäude (Ministerien, Rathäuser, Justizzentren, etc.) in Öffentlich-Privater Partnerschaften umgesetzt. Weitere ÖPP-Projekte kommen im Gesundheitsbereich (Kliniken, Gesundheitszentren), im Kulturbereich oder bei Feuerwachen, Polizeitstationen und Justizvollzugsanstalten vor.

Im öffentlichen Verkehrswegebau sind es vor allem Projekte auf Bundesautobahnen, die im Rahmen von ÖPP realisiert werden. Vereinzelt kommen aber auch Projekte auf kommunaler Ebene vor. 

Warum brauchen wir ÖPP, wenn die öffentliche Hand auch "selber" bauen kann?

Vorweg sollte bemekt werden, dass es immer private Unternehmen sind, die bauen, egal ob konventionell oder im Rahmen von ÖPP.

Die öffentliche Hand hat allerdings die Aufgabe, Steuer- und Mauteinnahmen effektiv zu investieren und Projekte möglichst effizient umzusetzen. Das gelingt nur, wenn die Beschaffungsform der Komplexität und Größe des Projekts entspricht bzw. in jedem Einzelfall die wirtschaftlichste Umsetzungsform identifiziert und angewandt wird. 

Schon lange wissen wir, dass es nicht nur eine Lösung, ein Schema „F“ gibt, nachdem alle Projekte umgesetzt werden können. Im Gegenteil: Wirtschaftlich, innovativ und effizient bauen bedeutet, bedarfsgerechte Lösungen für die Herausforderungen des Auftraggebers zu finden, nicht anders herum. 

Wir sind deshalb davon überzeugt, dass dem öffentlichen Auftraggeber eine Vielfalt unter­schiedlicher Projektgrößen und Vertragsmodelle – ob konventionelle Fach- und Teil­losvergabe, Design & Build-Modelle oder Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) – zur Verfügung stehen muss. Nur so besteht die Möglichkeit, die für ein Projekt wirtschaftlichste Beschaffungsform auszuwählen.

Was sind Erfahrungen mit ÖPP?

In der Praxis zeigt sich, dass das ÖPP-Modell dazu beiträgt, dass Projekte termin- und kostensicherer umgesetzt werden. Das liegt vor allem an dem für ÖPP typischen Anreizmodell.

Anreizmodell bedeutet, dass bei ÖPP wesentliche Risiken auf den privaten Partner übertragen werden, die ansonsten bei der öffentlichen Hand liegen. So ist der private Partner bspw. für eine fristgerechte Fertigstellung eines Projekts (Bauzeitrisiko) bei einem garantierten Maximalpreis (Baukostenrisiko) verantwortlich. Der private Partner trägt zudem die Verantwortung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Qualität über 30 Jahre. Mehrkosten im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Planung, Zeitverzögerungen, Missmanagement auf der Baustelle oder im Betrieb trägt das private Unternehmen. Werden Leistungspflichten vernachlässigt, kann der öffentliche Auftraggeber zudem Zahlungen kürzen.

In anderen Worten: Wenn der private Partner nicht vertragsgerecht seine Leistung abliefert, zahlt der öffentliche Auftraggeber nicht. 

Dies führt dazu, dass ÖPP für ein termin- und kostengerechtes Bauen steht. So wurden alle ÖPP-Verkehrsprojekte auf Bundesebene vorzeitig fertiggestellt: 

Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt, dass sich die tatsäch­lichen Ausgaben für die laufenden ÖPP-Projekte insgesamt nahezu exakt (lediglich + 0,4%) in dem zuvor bei Vertragsbeginn ermittelten Vergütungsrahmen bewegen.

 

Projekt

A 8 Augsburg - München

A 4 Hörselberge

A 1 Buchholz - Bremen

A 5 Malsch -

Offenburg

A 9 Lederhose

A 8 II Ulm - Augsburg

A 94 Forstin-ning - Marktl

Zeiteffizienz

Vertragstermin

31.12.2010

31.12.2010

31.12.2012

30.09.2014

30.11.2014

30.09.2015

 01.11.2019

Inbetriebnahme

09.12.2010

06.01.2010

11.10.2012

17.07.2014

05.09.2014

28.09.2015

 01.10.2019

Zeitvorteil

3 Wochen

früher

1 Jahr früher

2,5 Monate früher

2 Monate

früher

2 Monate

früher

2 Tage früher

1 Monat früher

Kosteneffizienz

Nachtragsvolumen gemessen am Projektvolumen

< 1 % wg. ungeplanter Kampfmittel-beseitigung

1,5 % wg.

zusätzlich

beauftragter Leistungen

< 1 %

< 0,05 % wg. zusätzlich

beauftragter Leistungen

< 1 % wg.

ungeplanter Kampfmittel-beseitigung

< 0,1 % wg. zusätzlich

beauftragter Leistungen

< 0,4 % wg. zusätzlich

beauftragter Leistungen

 

Im Downloadbereich unten finden Sie eine Auswahl an Publikationen und Stellungnahmen zu Themen wie

  • Bundesrechnungshof

  • Nutzerzufriedenheit bei ÖPP

  • Praxiserfahrungen

  • Transparenz

  • Mittelstand