Das Gesetz sieht vor, bis 2030 für mindestens 20% der Land- und Meeresgebiete Wiederherstellungsmaßnahmen für die Natur voranzutreiben, denn 80% der Ökosysteme in Europa seien laut EU-Kommission in einem schlechten Zustand. So sollen beispielsweise Moore renaturiert und Wälder aufgeforstet werden.
Das Gesetz betrifft die Bauindustrie insoweit, als es um die Ausweisung von künftigen Baugebieten geht und zum anderen bei Bauvorhaben in urbanen Räumen. Für urbane Räume soll der Verlust urbaner Grünfläche eingedämmt werden beziehungsweise bis 2030 die Grünfläche sogar erhöht werden. Es ist ebenfalls vorgesehen in Städten verstärkt auf Dachbegrünung zu setzen.
Vor diesem Hintergrund hatte sich das Brüsseler Büro der Bauindustrie gemeinsam mit dem europäischen Dachverband FIEC gegenüber den EU-Gesetzgebern für eine flexiblere Herangehensweise stark gemacht, die der regionalen Raumplanung notwendige Freiräume gibt. Außerdem hat die Bauindustrie auf Flächenkonflikte hingewiesen, z.B. bei der Verwendung von Dachflächen für Photovoltaik in Konkurrenz zu Grünflächen, oder bei der Notwendigkeit Eingriffe in die Natur vorzunehmen, um beispielsweiser Stromtrassen auszubauen.
Weitere Informationen zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur finden Sie auf der Website des EU-Parlament unter diesem Link.