Position der BAUINDUSTRIE zur Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen (COM (2025) 984)

Internationales Bauen und Europa

Positionspapier der BAUINDUSTRIE

Die BAUINDUSTRIE hat eine Position zur geplanten EU-Verordnung zur Beschleunigung von Umweltprüfungen (COM (2025) 984) veröffentlicht. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren spürbar zu verkürzen und zu vereinfachen sowie Doppelprüfungen zu vermeiden damit Wohnungsbau, Energienetze und Infrastruktur schneller umgesetzt werden können.

Zu häufig haben komplexe und langwierige Umwelt- und Planungsprüfungen wichtige Bauvorhaben um Jahre verzögert. Vor diesem Hintergrund bewertet die BAUINDUSTRIE den Kommissionsvorschlag als wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau – und formuliert konkrete Ergänzungen, damit die Beschleunigung in der Praxis tatsächlich ankommt.
 

Die wichtigsten Punkte der Position auf einen Blick:
 

  • Zentrale Umwelt-Anlaufstelle – aber mit klarer Verantwortung: Ergänzend zur vorgesehenen „Environmental Single Point of Contact“ schlägt die BAUINDUSTRIE einen behördlichen „Projektpaten“ je UVP-pflichtigem Vorhaben vor, der Verfahren steuert, koordiniert und Zeitziele verantwortet.
  • Gemeinsame/koordinierte Umweltprüfungen stärken: Parallel- und Doppelverfahren sollen vermieden werden; dafür braucht die koordinierende Behörde ausreichende Durchgriffsbefugnisse.
  • Änderungen an Projekten rechtssicher handhaben: Keine neue UVP bei Änderungen ohne zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen – die Kriterien sollen aber objektiver und klarer gefasst werden (z. B. nur bei deutlicher räumlicher Ausweitung).
  • Materielle Präklusion ermöglichen: Einwände sollen im Gerichtsverfahren ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht wurden – zur Stärkung von Rechtssicherheit und Verfahrensökonomie.
  • Verbindliche Fristen – insbesondere bei Öffentlichkeitsbeteiligung: Fristen werden unterstützt; gleichzeitig wird eine Straffung der Beteiligungszeiträume gefordert, um echte Beschleunigung zu erreichen.
  • Artenschutz praxistauglicher ausrichten: Statt striktem Individualschutz soll stärker auf Populationsebene bewertet werden; außerdem werden europarechtlich abgesicherte Ausnahmen für Vorhaben von überwiegendem öffentlichem Interesse gefordert.
  • Digitalisierung als Standard: Umweltprüfungen sollen vollständig digital und plattformbasiert ablaufen – inklusive Antragstellung, Abstimmung und Beteiligung; Papierauslegung soll entbehrlich werden.
  • Weitere Vereinfachungen: Stichtagsregelung, Reduzierung UVP-pflichtiger Vorhaben, angemessenere Prüftiefe sowie Entlastung kleiner und mittlerer Verkehrsinfrastrukturprojekte.