Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie setzt sich für die sozialpolitischen Interessen der Bauindustrie ein. Aufgrund der besonderen Produktionsbedingungen im Baugewerbe (nicht stationäre Produktion auf wechselnden Baustellen, Witterungsabhängigkeit, hohe Personalintensität und hoher Personalkostenanteil, Entsendeproblematik) bedarf es im Baugewerbe teilweise besonderer sozialpolitischer Regelungen.
Winterbauförderung
Hierzu gehört die produktive Winterbauförderung. Nach Abschaffung des Schlechtwettergeldes und nach Übergangsregelungen wie dem Winterausfallgeld konnte im Jahr 2006 durch die Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes mit tarifvertraglicher Flankierung eine Verstetigung der Beschäftigung in den Wintermonaten im Baugewerbe erreicht werden.
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein weiteres wichtiges Dauerthema ist die hohe Kostenlast der Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit den Partnern ist es dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gelungen, eine bessere Altlastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften im Jahr 2009 durchzusetzen. Nach wie vor plädiert der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie für eine Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung. In den Gremien der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft wirken die Vertreter der Bauindustrie auf eine kosteneffiziente Struktur und Arbeitsweise des brancheneigenen Unfallversicherungsträgers hin.
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Auch die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit ist ein Schwerpunkt der sozialpolitischen Arbeit. Aufgrund des hohen Lohnkostenanteils wird weiterhin vielfach versucht, betriebswirtschaftliche Vorteile durch die Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Nichtgewährung von Mindestlöhnen zu erzielen. Das schädigt die rechtstreuen Verbandsunternehmen. Im Bündnis mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben sich die drei Tarifvertragsparteien des Baugewerbes bereits im Jahr 2004 zusammengetan, um im regelmäßigen Austausch die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit zu verbessern. Das Bündnis hat neben der Initiierung von Gesetzgebungsverfahren (sozialversicherungsrechtliche Sofortmeldepflicht, Ausweismitführungspflicht) beispielsweise auch ein gemeinsames Merkblatt zu den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit entwickelt