Tarifrunde 2021

Tarif- und Sozialpolitik

Nachdem in fünf herausfordernden Verhandlungsrunden und im ersten Schlichtungstermin am 06./07.10.2021 kein Ergebnis erzielt wurde, verständigten sich die Tarifvertragsparteien im zweiten Schlichtungstermin am 13./14.10.2021 mit dem unparteiischen Vorsitzenden Prof. Dr. Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts), unterstützt von Frau Dr. Meßling (Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht) in Berlin auf einen Tarifvorschlag, der arbeitgeberseitig am 05.11.2021 angenommen wurde und eine Laufzeit von 33 Monaten hat.

Die wichtigsten Eckpunkte der Tarifeinigung umfassen:

  • Entgelterhöhungen in drei Stufen (Tarifgebiet West: 2 % zum 01.11.2022, 2,2 % zum 01.04.2022 und noch einmal 2 % zum 01.04.2023, für die Monate Juli bis Oktober 2021 wird eine Coronazahlung in Höhe von 500 Euro gewährt; Tarifgebiet Ost: 3,0 % zum 01.11.2021, sowie eine Coronazahlung in Höhe von 220 Euro; 2,8 % ab dem 01.04.2022 und 2,7 % ab dem 01.04.2023; zusätzlich erhalten die Beschäftigten im Westen Einmalzahlungen in Höhe von 400 Euro zum 01.04.2022 und 450 Euro zum 01.04.2023)
  • Stufenweise Anhebung der Ausbildungsvergütungen, sowie Festbeträge und Corona-Prämie für Auszubildende
  • Wegstreckenentschädigung für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte pauschal, nach Kilometern gestaffelte Beträge
  • Regelungen zur Mindesturlaubsvergütung