Veröffentlichungen der EU-Kommission zu nachhaltigem Finanzwesen

Internationales Bauen und Europa
Nachhaltigkeit

Am 6. Juli 2021 hat die EU-Kommission ein umfassendes Paket zum Themengebiet nachhaltiges Finanzwesen veröffentlicht. Neben der neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen wurden auch Vorschläge für Rechtsakte zur Unternehmensberichterstattung und zu grünen Anleihen veröffentlicht.

Für die EU-Kommission ist die Ausrichtung des Finanzsystems auf Nachhaltigkeitsaspekte ein ganz zentraler Punkt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Klimaziele. Deshalb legt die Kommission nach 2018 bereits die zweite neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vor und präsentiert weitere Vorschläge für Rechtsakte, die den Finanzmarkt stärker in den Dienst der Nachhaltigkeit stellen sollen.

Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen
Die neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen enthält sowohl Ausblick als auch Rückblick der Aktivitäten der EU-Kommission in diesem Bereich. Mit dem Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen aus dem Jahr 2018 hatte die EU-Kommission bereits ein richtungsweisendes Dokument für ein Finanzwesen, das zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt, vorgelegt. Im Zentrum dieser Strategie steht die EU-Taxonomie aus dem Jahr 2020, die den Dreh- und Angelpunkt für die Nachhaltigkeitsbetrachtung von Wirtschaftsaktivitäten darstellt. Mit der sog. CSR-Richtlinie hat die EU-Kommission ferner einen Gesetzesvorschlag gemacht, um die Unternehmensberichterstattung zu Nachhaltigkeitsaspekten maßgeblich auszuweiten.

Die EU-Taxonomie findet, wie die Kommission auflistet, bereits zu Teilen Anwendung in anderen Programmen der EU wie dem Wiederaufbaufond, dem Programm „InvestEU“ und den Regional- und Kohäsionsfonds. Außerdem wird die internationale Verbreitung der Taxonomie und der nachhaltigen Finanzierung, zum Beispiel über die neu begründete „International Platform on Sustainable Finance“ dargestellt. Mit einem Blick in die Zukunft der Aktivitäten im Bereich „Sustainable Finance“ kündigt die EU-Kommission im Annex u.a. folgende Aktivitäten an:

  • Sie wird Rechtsvorschriften vorschlagen, um die Finanzierung von Aktivitäten zur Reduktion von Treibhausgasen zu erleichtern;
  • Sie wird wird prüfen, ob die EU-Taxonomie auf Übergangsaktivitäten ausgeweitet und eine weitere Kennzeichnung (i.e. Labels) für nachhaltige Finanzprodukte eingeführt werden soll;
  • Sie wird auf Standards für die Finanzberichterstattung hinarbeiten, welche die Nachhaltigkeitsrisiken widerspiegeln;
  • Sie strebt die globale Ausweitung der nachhaltigen Finanzierung und die Förderung ihrer Anwendung auch in Entwicklungsländern an.

Der englischsprachige Text der neuen Strategie kann hier eingesehen werden. Der Annex ebenfalls nur in Englisch zur Strategie ist hier zu finden.

Neuer Standard für grüne Anleihen
In Anbetracht des riesigen Investitionsbedarfes zur Erreichung des Europäischen Grünen Deals bringt die EU-Kommission ein Rahmenwerk für nachhaltige Staatsanleihen auf den Weg. Die Entwicklung eines europäischen Standards für grüne Anleihen soll so ökologisch nachhaltige Investitionen zielgerichtet erleichtern. Der Vorschlag für einen europäischen Standard für grüne Anleihen ist mit der Taxonomie-Verordnung verknüpft. Er führt eine Reihe von Vorgaben ein, die Emittenten von grünen Anleihen befolgen müssen, um eine Anleihe als "europäische grüne Anleihe" bezeichnen zu können. Der Gesetzesvorschlag für einen Standard für grüne Anleihen findet sich hier (englisch).

Delegierte Verordnung zur Unternehmensberichterstattung (Artikel 8 der EU-Taxonomie)
Der Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung verpflichtet große Unternehmen, die bereits aktuell unter die Verpflichtung zur nicht-finanziellen Berichterstattung fallen, Informationen zu veröffentlichen, inwieweit ihre Wirtschaftsaktivitäten taxonomiekonform sind. Auf diesem Weg wird die Transparenz darüber erhöht, welche Aktivitäten eines betroffenen Unternehmens als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Die im Delegierten Rechtsakt (SWD(2021) 183 final) festgelegten Offenlegungspflichten sollen Investoren und der breiten Öffentlichkeit in die Lage versetzen, die Nachhaltigkeit von Unternehmen, anhand der veröffentlichten Kennzahlen zu ihrer Taxonomie-Konformität, besser zu bewerten.

Die wesentlichen Indikatoren (Key Performance Indicators), die Unternehmen darlegen müssen, beziehen sich auf den Umsatz, die Betriebsausgaben (OpEx) und die Investitionsausgaben (CapEx), die im Einklang mit der EU-Taxonomie und den dort festgeschriebenen technischen Bewertungskriterien stehen. Der Rechtsakt inklusive Anhänge kann in deutscher Sprache hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Offenlegung und insbesondere die Meldebogen für die anzugebenen KPIs durch Nichtfinanzunternehmen finden sich in Annex 1.

Zeitplan für die Einführung der Unternehmensberichterstattung
Die Einführung der Berichterstattung gemäß Taxonomie wird in zwei Schritten umgesetzt:
Ab dem 1. Januar 2022:

  • Für den Berichtszeitraum 2021 müssen lediglich qualitative Informationen über den Anteil Taxonomie konformer Wirtschaftsaktivitäten im Verhältnis zu den gesamten Tätigkeiten des Unternehmens angegeben werden.

Ab dem 1. Januar 2023

  • Für den Berichtszeitraum 2022 muss der delegierte Rechtsakt für Unternehmen, die unter die sog. Non-Financial-Reporting Richtlinie fallenvollständig angewandt werden.