Zum Inkrafttreten der Mantelverordnung am 1. August 2023

Technik
Nachhaltigkeit

Die Bau­in­dus­trie bringt sich seit Jah­ren aktiv und kon­struk­tiv in die Ent­wick­lung einer bun­des­ein­heit­li­chen Ver­ord­nung ein.

Zum 1. August 2023 tritt die sog. Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung - EBV, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) in Kraft.

Damit wird knapp 16 Jahre nach dem ersten Arbeitsentwurf einer Mantelverordnung in der EBV insbesondere die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (z. B. industrielle Schlacken und Aschen, RC-Baustoff und Bodenmaterial) und deren Einbau in technische Bauwerke (z. B. Straßen, Schienenwege, Lärmschutzwälle, etc.) erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich geregelt.

Die BAUINDUSTRIE hat sich seit jeher mit großer Unterstützung der Expertinnen und Experten des Umweltausschusses des Hauptverbandes aktiv und konstruktiv in die Beratungen über die Mantelverordnung eingebracht.

Auch wenn Forderungen der BAUINDUSTRIE in Verordnungsentwürfen zum Teil aufgegriffen wurden, bleiben auch nach der ebenfalls zum 1. August 2023 in Kraft tretenden 1. EBV-Novelle viele offene Kritikpunkte, die negative Auswirkungen auf das praktische Baugeschehen sowie auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz haben werden. So gibt es insbesondere nach wie vor kein einheitliches Analyse- und Probenahmeverfahren für alle Entsorgungswege mineralischer Abfälle, d. h. es ist nicht möglich, generell auf der Basis einer Haufwerksbeprobung auf der Baustelle darüber zu entscheiden, dass das Material verwertet werden kann, oder ob es auf einer Deponie beseitigt werden kann.

Die EBV soll zwar die LAGA M 20 und verschiedene Ländererlasse ersetzen, aber durch den Wegfall ohne adäquate Neuregelung entstehen Regelungslücken, die für Bauherren und Bauunternehmen mit Haftungs- und Kostenrisiken verbunden sind. Anders als die LAGA M 20 knüpft die EBV etwa an die Anlieferung der mineralischen Abfälle an Aufbereitungsanlagen an. Sie enthält keine konkreten Vorgaben für die Bewertung von bei Baumaßnahmen anfallenden mineralischen Bauabfällen an Ort und Stelle.

Trotz der selbst von der Bundesregierung als "Reparaturnovelle" bezeichneten 1. EBV-Novelle, die in den vergangenen zwei Jahren zwischen Verkündung und Inkrafttreten der Mantelverordnung beraten und verabschiedet wurde und trotz der FAQ zur EBV der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, bleiben rechtliche Unsicherheiten bei Bauherren als Abfallerzeuger, bei Bauunternehmen, Anlagenbetreibern und Vollzugsbehörden. Diese führen jetzt in der Praxis zu weiterreichenden Anwendungs- bzw. Vollzugsproblemen, die ebenfalls Haftungsrisiken beinhalten mit wiederum erheblichen Auswirkungen auf die Kostenentwicklung im Bausektor.

Auch der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 in einer Entschließung zur 1. EBV-Novelle (BR-Drs 237/23 - Beschluss) festgestellt, "dass nicht alle relevanten Aspekte adressiert sind. Daraus resultieren weiterhin bestehende Probleme beziehungsweise Unklarheiten für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung ab dem 1. August 2023."

Deshalb hat er die Bundesregierung gebeten, "kurzfristig die noch ausstehenden Anpassungen an der Ersatzbaustoffverordnung mit einer weiteren Änderungsverordnung vorzunehmen". Anschließend benennt der Bundesrat dafür zwölf "wichtige Anpassungserfordernisse".

Aufgrund unausgewogener Rahmenbedingungen für das Recycling und die Verwertung von mineralischen Bauabfällen einerseits und schwindender Deponiekapazitäten andererseits, werden Entsorgungskosten auch nach Inkfrafttreten der Mantelverordnung ein wesentlicher Baukostentreiber sein.

Das ändert alles nichts daran, dass Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Mantelverordnung beschlossen haben, dass sie zum 1. August 2023 in Kraft tritt und dann zu beachten ist.

Die BAUINDUSTRIE und ihre Mitgliedsverbände haben für die Bauindustrie-Unternehmen Informationsveranstaltungen durchgeführt und im BAUINDUSTRIE-Portal exklusiv für Mitglieder zur EBV einen Leitfaden für Bauunternehmen sowie weitere Informationen veröffentlicht.

Die BAUINDUSTRIE-Familie steht den Mitgliedsunternehmen über die Landesverbände auch weiterhin bei Fragen zur Umsetzung der Mantelverordnung zur Verfügung und wird sich über den Hauptverband bei den unausweichlichen weiteren Änderungen der Mantelverordnung politisch weiterhin für praktikable Regelungen einsetzen!

 

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