Als BAUINDUSTRIE setzen wir uns ausdrücklich für Normen ein, weil sie ein unverzichtbares Fundament für Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit im Bauwesen bilden.
Normen sind ein zentraler Pfeiler für Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit im Bauwesen. Sie bündeln bewährtes technisches Wissen, schaffen einheitliche Standards und erleichtern damit Planung, Ausschreibung und Ausführung. Ohne Normen wäre das Bauen deutlich komplizierter, fehleranfälliger und teurer, weil jedes Projekt individuelle Lösungen entwickeln müsste. Normen reduzieren Aufwand, sichern ein gemeinsames Qualitätsniveau und machen Innovationen überhaupt erst skalierbar.
Normen sind technische Regelwerke, die Lösungsansätze für fachliche Fragestellungen bereitstellen und damit einen wesentlichen Nutzen für alle Beteiligten, insbesondere für die Bauwirtschaft, bieten. Sie unterstützen ein mangelfreies und wirtschaftliches Bauen und gelten als Garant für Sicherheit, Qualität/Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken.
Durch die Beschreibung standardisierter technischer Verfahren – ohne dabei zwingend die einzig mögliche Methode vorzugeben – vereinfachen Normen Planungs- und Ausführungsprozesse.
Haben sich Normen über längere Zeit bewährt, schaffen sie ein hohes Maß an Verlässlichkeit und tragen dazu bei, die Sicherheit/Standsicherheit, Qualität, Funktionalität und Beständigkeit von Bauwerken dauerhaft zu sichern. Sie fungieren somit als verlässliche Bezugsquelle und Multiplikator bewährter technischer Lösungen für die gesamte Bauwirtschaft.
Im Rahmen der Normenerstellung, dem sogenannten Normungsprozess, ist sicherzustellen, dass Normen zielgerichtet und lösungsorientiert ausgearbeitet werden. Durch die Standardisierung technischer Sachverhalte sollen sie zugleich zu wirtschaftlichen Lösungen beitragen. Nur auf dieser Grundlage können Normen ihre politisch wie gesellschaftlich vorgesehenen Funktionen erfüllen und einen objektiven Mehrwert im Sinne des Gemeinwohls sowie der öffentlichen Interessen gewährleisten.
Vielfach bestehen Missverständnisse zur rechtlichen Verbindlichkeit von Normen. Es gilt: Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Sie sind nicht verpflichtend im Sinne eines Gesetzes einzuhalten. Normen besitzen keinen Gesetzescharakter; daher besteht weder eine automatische rechtliche Verpflichtung noch eine generelle gesetzliche Inbezugnahme.
Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen erst dann, wenn Gesetze, Rechtsverordnungen oder normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften explizit auf Normen verweisen – beispielsweise durch deren bauaufsichtliche Einführung in den Landesbauordnungen im Rahmen der dort verankerten vorbeugenden Gefahrenabwehr.
Als BAUINDUSTRIE organisieren wir unsere Mitwirkung in der Normung koordiniert, professionell und nachhaltig – national wie europäisch. Nur mit dieser zielgerichteten Positionierung können wir unsere Rolle als unverzichtbarer Partner für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung technischer Regelwerke sicherstellen. In diesem Sinne gestalten wir die Normung als strategisches Handlungsfeld aktiv, um zukunftsfähige Rahmenbedingungen für bauindustrielle Geschäftsmodelle zu schaffen.
Um die Qualität und Praxisrelevanz von Baunormen im Sinne der Branche sicherzustellen, etablieren wir eine verbindliche Normungsstrategie mit klaren inhaltlichen Zielen, einer strukturierten Organisation sowie ausreichenden personellen, zeitlichen und materiellen Ressourcen.
Zentrales Ziel ist es, Effizienz und Geschwindigkeit bei der Umsetzung von Innovationen zu erhöhen. Nachhaltigkeit bildet dabei die entscheidende Motivation und eröffnet zugleich politische Handlungsspielräume.
Der Lenkungsausschuss Normung führt diese strategische Ausrichtung zusammen und entwickelt Wege, wie das etablierte Normungssystem durch die BAUINDUSTRIE optimal genutzt und weiterentwickelt werden kann. Der Fokus der Betrachtung wird dabei darüber hinaus erweitert auf andere Rechtsbereiche wie beispielsweise des Zulassungs- und Bauordnungswesens sowie des Gebäudetyps E.
Dabei werden auch rechtliche Schnittstellen – insbesondere zu Vertrag, Gewährleistung, Haftung und den anerkannten Regeln der Technik – systematisch betrachtet, um rechtssichere und moderne Lösungen zu ermöglichen.
Ziel ist es, die Stimme der BAUINDUSTRIE im NABau zu stärken und Normen so mitzugestalten, dass sie den zukünftigen Anforderungen der Branche entsprechen.
Wesentliche Punkte
DIN SPEC 91500
Die DIN SPEC 91500 definiert erstmals einen einheitlichen Industriestandard für die Aufbau- und Ablauforganisation von Bauprojekten. Sie schafft Klarheit über Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozessschritte im gesamten Projektablauf. Damit unterstützt sie Standardisierung, Digitalisierung (z. B. BIM) sowie modularisierte und vorgefertigte Bauweisen.
Ziel ist es, Bauprojekte effizienter, transparenter und nachhaltiger zu machen.
Die DIN SPEC erleichtert allen Beteiligten ein gemeinsames Prozessverständnis und steht seit dem 01.07.2025 und steht für Sie zum kostenfreien Download zur Verfügung: https://www.dinmedia.de/de/technische-regel/din-spec-91500/391575872
Im Rahmen der beabsichtigten Weiterentwicklung der DIN SPEC 91500 möchten wir darauf hinweisen, dass sich interessierte „Weiterentwickler“ gerne direkt mit dem Initiator der DIN SPEC, Herrn Dr. Albert Dürr, Geschäftsführender Gesellschafter der Wolff & Müller Holding GmbH & Co. KG, in Verbindung setzen können. Sie erreichen Herrn Dr. Dürr unter der E-Mail-Adresse: michelle.menne@wolff-mueller.de.
Die ehrenamtliche Mitarbeit in den NABau-Arbeitsausschüssen wird vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie über die entsprechenden Bundesfachabteilungen (BFA) organisiert. Damit wird erreicht:
Der Hauptverband der Bauindustrie organisiert die Mitarbeit im Normenausschuss Bauwesen (NABau) des DIN. Jedes Mitgliedsunternehmen kann seine Experten kostenfrei entsenden und so an der Gestaltung von Normen aktiv mitwirken.
Bitte melden Sie sich einfach bei Claudia Schwab claudia.schwab@bauindustrie.de oder bei Darleen Schulz darleen.schulz@bauindustrie.de.
Leitfaden für die Mitarbeit in den Nabau-Arbeitsausschüssen des DIN