Mit dem Auslaufen der Koexistenzperiode zum 01.07.2014, in der die parallele Anwendung von DIN 18800 und DIN EN 1090 in Deutschland noch bauaufsichtlich möglich war, haben sich die Anforderungen für das Herstellen bzw. Inverkehrbringen von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich verschärft. Im Bereich betriebstechnischer Anlagen stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob bzw. inwieweit diesbezügliche Leistungen, die unter anderem auch für technische Isolierungen erbracht werden, tatsächlich dem bauaufsichtlichen Bereich oder alternativ gegebenenfalls der Maschinenrichtlinie unterliegen.