Chrom(VI)-Verbindungen sind Gefahrstoffe und können unter gewissen Bedingungen während des Betriebes von Anlagen (z. B. in Kraftwerken) entstehen und sich ggfs. auch in vorhandenen Dämmsystemen absetzen. Isolierer können im Wesentlichen bei Demontage- bzw. Revisionsarbeiten mit Chrom(VI)-Verbindungen in Kontakt kommen.
Wissenschaftlich sind der konkrete chemische Bildungsmechanismus, der zu diesen krebs-erzeugenden Gefahrstoffen führt, sowie mögliche Belastungen von exponierten Beschäftigten nicht abschließend geklärt. Die BG BAU fordert aus genannten Gründen, bei Schutzmaß-nahmen vom „Worst Case“ auszugehen. Als Unterzeichnerin der „Charta für Sicherheit auf dem Bau“1 unterstützt die BAUINDUSTRIE diesen Ansatz, denn Sicherheit und Gesundheit auf dem Bau sind für uns unabdingbar.
Dieses Informationsblatt gibt den Informationsstand vom 17.11.2023 wieder. Es muss und wird dem fortlaufenden Erkenntnisstand angepasst werden.