Entgeltangleichung zwischen Ost und West zum 1. April 2026
Am 1. Januar 2026 lag der Bundesecklohn der Arbeiter im westdeutschen Bauhauptgewerbe bei 23,68 Euro. Unter Berücksichtigung des Bauzuschlages von 5,9 %, der für die besondere Belastung auf den Baustellen gewährt wird, erreichte der Gesamttarifstundenlohn 25,08 Euro. Für die ostdeutschen Bauarbeiter betrug er zum gleichen Zeitpunkt 24,74 Euro. 2020 gab es wegen der Corona-Krise keine Lohnerhöhung, stattdessen gab es eine betriebsindividuell festgelegte „Corona-Prämie“. Diese wurde auch 2022 gewährt. In den Jahren 2022 und 2023 gab es ergänzend eine Inflationsausgleichsprämie.
Darüber hinaus müssen die kalkulatorischen Lohnzusatzkosten addiert werden. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, bezahlte Feiertage, Weihnachtsgeld, Urlaubsvergütung, Wegekostenentschädigung, Winterbeschäftigungs-Umlage etc. addieren sich 2026 in Westdeutschland auf 90,7 % des Grundlohns, in Ostdeutschland auf 85,2 %. Die Lohnzusatzkosten sind damit gegenüber dem Vorjahr gesunken.
Seit dem 1. April 2026 gelten bundesweit identische Vergütungssätze. Der Gesamttarifstundenlohn (Lohngruppe 4) beträgt nun 26,05 Euro. Die jahrzehntelange Lücke zwischen Ost und West wurde damit nun geschlossen. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden vereinheitlicht.