Die Beschäftigten und Auszubildenden im Baugewerbe haben von der guten baukonjunkturellen Entwicklung der vergangenen Jahre erheblich profitiert. Nachdem in der Baukrise die Lohn- und Gehaltszuwächse nur gering ausgefallen waren, hat sich dies ab 2010 geändert. In Westdeutschland stiegen von 2010 bis 2024 die Tariflöhne und -gehälter im Jahresdurchschnitt um 2,5 %, in den neuen Bundesländern um 3,1 %. Insgesamt legten in diesem Zeitraum die Löhne und Gehälter in Westdeutschland um 41,4 % und in den neuen Bundesländern um 53,0 % zu. Es kam bis 2021 zu einem deutlichen realen Einkommenszuwachs.
2022 und 2023 kam es wegen der hohen Inflation zu realen Einkommenseinbußen der Baubeschäftigten. Dem wurde in der Tarifrunde des Jahres 2024 Rechnung getragen. Neben einer Aufstockung der Löhne und Gehälter (mit Wirkung zum 1. Mai) um jeweils 230 Euro pro Monat für alle Beschäftigten kam es zu einer Tariflohnerhöhung um 1,2 % in Westdeutschland und um 2,2 % in Ostdeutschland. Dadurch steigen die Löhne in einer Bandbreite von 6,7 bis 13,2 %. Bei Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen erfolgt die Angleichung zwischen West- und Ostdeutschland zum 1. April 2026.
Tariflöhne
Die Erhöhung der Tariflöhne für die Arbeiter wird in der Regel am „Ecklohn“ gemessen, dies ist der Stundenlohn für die Lohngruppe 4. Hinzu kommt ein Zuschlag von 5,9 %, der für die besondere Belastung auf den Baustellen gewährt wird. Der solchermaßen ermittelte Gesamttarifstundenlohn stieg im früheren Bundesgebiet zwischen 2010 und 2024 (jeweils zu Jahresbeginn) von 15,84 auf 24,40 Euro, in den neuen Bundesländern von 14,16 auf 21,67 Euro. 2020 gab es wegen der Corona-Krise keine Lohnerhöhung, stattdessen gab es eine betriebsindividuell festgelegte „Corona-Prämie“. Diese wurde auch 2022 gewährt, in den Jahren 2022 und 2023 eine Inflationsausgleichsprämie. Zu Jahresbeginn 2024 erreichte das Lohnniveau in den neuen Bundesländern 96,7 % des Westniveaus.
Mindestlöhne
Im Baugewerbe wurde schon 1997 ein Mindestlohn beschlossen. Dieser lag am 1.Januar 2021 mit 12,85 Euro deutlich höher als in der Gesamtwirtschaft. Auch nach der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 wurde dieser noch übertroffen. Im Baugewerbe gibt es zudem 2 Sätze. Der Mindestlohn I (Hilfsarbeiten) in Westdeutschland und der Mindestlohn Ost liegen seit 2018 auf einem Niveau. In Westdeutschland gibt es außerdem noch den Mindestlohn II für qualifizierte Bauarbeiter, der pro Stunde knapp 3 Euro höher liegt.
Gehälter
Im Baugewerbe gibt es für die Angestellten und Poliere (die zwar meist auf den Baustellen arbeiten, dort aber vorrangig überwachende Tätigkeiten ausüben) insgesamt 10 Entgeltgruppen. Die für die Tarifstundenlöhne der Arbeiter ausgehandelten Erhöhungen werden regelmäßig im gleichen Ausmaß auf alle Entgeltgruppen der Angestellten übertragen. Dadurch kommt es hier unabhängig von der Qualifikation und Eingruppierung über die Jahre hinweg zu gleichen Gehaltserhöhungen.
Diese addierten sich bei den Gehältern in den vergangenen von 2010 bis 2024 auf 41,3 % in Westdeutschland und 53,1 % in Ostdeutschland. Bei den Gehältern liegt das Niveau in den neuen Bundesländern mittlerweile bei 96,9 % des Wertes im früheren Bundesgebiet. In der nachfolgenden Tabelle ist beispielhaft die Entwicklung in der Gehaltsgruppe V abgebildet. Dies ist in der Regel das Einstiegsgehalt für Universitätsabsolventen mit einem Bachelor-Abschluss.
Ausbildungsvergütungen
Anders als die Gehälter folgen die Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe den Steigerungsraten der Lohntarifverhandlungen nicht in gleichem Umfang. Um im Wettbewerb um gewerbliche Nachwuchskräfte bestehen zu können, wurden die Ausbildungsvergütungen seit 2010 überproportional angehoben. Zwischen 2010 und 2024 legten sie für Auszubildende im 1. Lehrjahr (jeweils zum 1. Januar) in Westdeutschland um 52,3 % zu, in den neuen Bundesländern sogar um 66,0 %. Mit 94,1 % ist allerdings die Angleichung der Vergütungen an das Westniveau in den neuen Bundesländern noch nicht so weit fortgeschritten wie bei den Löhnen und Gehältern.
Mit den Lehrjahren steigen die Ausbildungsvergütungen deutlich an. Diese liegen aktuell im früheren Bundesgebiet im 3. Lehrjahr mit 1.495 Euro bundesweit im Branchenvergleich mit auf dem höchsten Niveau und um 59,9 % höher als im 1. Lehrjahr. In den neuen Bundesländern werden derzeit im 3. Lehrjahr 1.365 Euro gezahlt.
Siehe auch:
Brancheninfo Bau: „Fachkräftesituation im Bauhauptgewerbe“