69 % aller neuen Wohngebäude werden in Deutschland mit erneuerbaren Energien beheizt. Dies geschieht überwiegend mit Thermieanlagen, auf die mittlerweile ein Anteil von 65 % entfällt; vor 23 Jahren lag der Anteil lediglich bei 1 %. Demgegenüber nimmt die Bedeutung von konventionellen Energieträgern immer weiter ab: Während vor zwei Jahrzehnten noch drei Viertel der Heizenergie auf Gas entfiel, liegt der Anteil aktuell nur noch bei 20 %.
In 69 % der 2023 fertiggestellten 96.800 neuen Wohngebäuden ist eine Heizanlage installiert, die erneuerbare Energien für ihre primäre Heizenergie verwendet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) liegen die erneuerbaren Energieträger somit auf Platz 1 und haben damit Gas abgelöst, das nur noch in 20 % der neu gebauten Wohngebäude als überwiegender Energieträger für die Heizung eingesetzt wird. Die übrigen Energieträger wie Öl (0,3 %), Strom (1,8 %), Fernwärme (8,2 %) und Sonstige (0,3 %) erreichen zusammen nur noch knapp 11 %.
Werden Wohnungsneubauten überwiegend (als Primärenergie) mit erneuerbaren Energien beheizt, so geschieht dies vor allem mit Umweltthermieanlagen (56,4 %), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermieanlagen (8,6 %), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen. Die übrigen erneuerbaren Energieträger, wie zum Beispiel Solarthermie (0,5 %), Holz (3,7 %), Biogas (0,3 %) und Biomasse (0,2 %), werden im Vergleich dazu kaum eingesetzt. Solarthermie wird zum Heizen hauptsächlich als zusätzliche, sekundäre Energie verwendet. Hier erreicht sie einen Anteil an der gesamten Sekundärenergie von 10,3 %. Auf Holz entfällt ein Anteil von 11,4 %, auf Strom 14,6 %. Der weitaus größte Anteil bei der Sekundärenergie entfällt natürlich auf „Keine Energie“ mit 61 %.
Die Bedeutung der erneuerbaren Energie hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen: 2000 waren nur 0,6 % der neuen Wohngebäude mit einer Wärmepumpe und 0,1 % mit Solarenergie ausgestattet und alle übrigen waren in der Rubrik Sonstige mit einem Anteil von 0,6 % enthalten; 2021 lag der Anteil der erneuerbaren Energien schon bei 55 %, 2022 bei 61 % und 2023 bei 69 %. Darauf, dass sich die positive Entwicklung auch 2024 fortsetzen wird, deutet der hohe Anteil der erneuerbaren Energieträger bei den Baugenehmigungen hin: Dieser lag 2023 bei 81 %, nach 76 % im Vorjahr.
Der Anteil der erneuerbaren Energieträger fällt allerdings je nach Gebäudetyp sehr unterschiedlich aus: Der Anteil beträgt bei den Fertigstellungen von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern 73 %, bei Mehrfamilienhäusern hingegen nur 49 %.
Auch bei den Nichtwohngebäuden werden die erneuerbaren Energien in neuen Gebäuden unterschiedlich stark eingesetzt: Der Anteil fällt mit 49 % in Büro- und Verwaltungsgebäuden am höchsten und mit 4 % in Landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden am niedrigsten aus. Bei Fabrik- und Werkstattgebäuden liegt der Anteil bei 32 %. Auch bei Nichtwohngebäuden ist der Einsatz in den vergangenen Jahren gestiegen - wenn auch nicht ganz so stark wie bei neuen Wohngebäuden. Und er wird weiter steigen: Der Anteil der erneuerbaren Energieträger bei den Genehmigungen von neuen Büro- und Verwaltungsgebäuden lag 2023 bei 62 % (2022: 57 %) und bei Fabrik- und Werkstattgebäuden bei 39 % (2022: 38 %).
Bei der Interpretation der Ergebnisse bei Nichtwohngebäuden muss man allerdings berücksichtigen, dass es auch Gebäude ohne Heizung gibt, welche bei der Anteilsberechnung seit 2012 berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sind die Durchschnittswerte für Nichtwohngebäude insgesamt nicht aussagekräftig, da knapp 20 % der Baufertigstellungen bzw. -genehmigungen von Nichtwohngebäuden auf Landwirtschaftliche Betriebsgebäude entfallen und diese zu mehr als 90 % keine Heizung aufweisen. Das gleiche gilt für Lagergebäude: Knapp ein Viertel der fertiggestellten neuen Nichtwohngebäude sind Warenlagergebäude, wovon 66 % keine Heizung installiert haben.
Siehe auch:
Brancheninfo Bau: „Energieverbrauch und Klimaschutz im Baugewerbe – Eine Datensammlung.“
Brancheninfo Bau: „Preisentwicklung im Wohnungsneubau“
Brancheninfo Bau: „Preisentwicklung im Bau(haupt-)gewerbe“